
Immobilien-Verrentung
Wir lassen Ihre Wünsche
Wirklichkeit werden.
Immobilien-Verrentung
So funktioniert's
Ein Verrentungsexperte erklärt Ihnen alle Schritte detailliert und nimmt sich Zeit für Ihre individuellen Fragen. Dazu vereinbaren wir gerne einen persönlichen Termin bei Ihnen zu Hause, in unseren Geschäftsräumen oder in einem Videogespräch.
2. BEWERTUNG
Im nächsten Schritt ermittelt ein unabhängiger Gutachter den Wert Ihrer Immobilie. Bei der HausplusRente-Variante der Immobilien-Verrentung auf Nießbrauch-Basis erhält der Immobilien-Eigentümer zwei Leistungen: eine Einmalzahlung und zusätzlich das lebenslange, exklusive Nutzungsrecht an seiner Immobilie.
3. BEAUFTRAGUNG
Auf Basis des Gutachtens erstellen wir Ihnen ein verbindliches Angebot unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche. Nach Ihrer Auftragserteilung beginnen wir mit der Objektaufbereitung.
Teilen Sie uns Ihre persönlichen Wünsche mit.
Ihre Wünsche können in wenigen Schritten
Wirklichkeit werden.
Lassen Sie sich kostenfrei beraten.
Persönlich, telefonisch oder in einem Videogespräch.
Oder fordern Sie jetzt Infomaterial an.
Margit und Günter W.
Unsere Kunden berichten
über die Vorteile der Immobilien-Verrentung.
Das Ehepaar W., 75 und 70 Jahre alt, hat mit HausplusRente seine Wohnung verrentet und genießt jetzt seinen goldenen Lebensabschnitt.
Sehen Sie selbst.
Haben Sie Fragen?
Häufige Fragen zur Immobilien-Verrentung
- Otto Kiebler, der Gründer der HausplusRente GmbH und Pionier der Immobilienverrentung hat von 2006 bis 2009 ein Verrentungskonzept entwickelt, das den Immobilieneigentümern notariell und grundbuchrechtlich 100%-ige Sicherheit bietet
- HpR ist Qualitätsführer und deutschlandweit Marktführer bei der Verrentung von Immobilien auf Nießbrauchbasis
- HpR hat tausende Immobilieneigentümer beraten und sehr vielen davon die Verrentung Ihres Eigenheims ermöglicht
- HpR ist in allen Großstädten mit eigenen Niederlassungen vertreten
- Sitz der Gesellschaft ist München-Schwabing
Unter „Verrentung“ ist die Umwandlung des Immobilienvermögens in Barvermögen zu verstehen, ohne ausziehen zu müssen.
- Mehr Lebensqualität durch mehr Liquidität – ab sofort mehr Geld – lebenslang
- Höherer Wohlstand und Erfüllung langersehnter Wünsche
- Verbesserte Gesundheitsvorsorge
- Rücklagen für größere Ausgaben in der Zukunft
- Sofortiger Schutz vor Pflichtteilsansprüchen
- Möglichkeit der sofortigen Rückzahlung von Krediten
- Kinder und Enkelkinder unterstützen
- Keine Erben – rechtzeitige Regelung und Weitergabe der Immobilie
Verkauf der Immobilie unter dem Vorbehalt der weiteren lebenslangen und unentgeltlichen Nutzung der Immobilie.
Nießbrauchrecht:
- Es ist rechtlich das stärkste Recht – dem Eigentum gleichgestellt (gem. § 1033 ff BGB)
- Es gilt lebenslang – bei Auszug besteht Anspruch auf Mieterlös oder Einmalzahlung
- Es ist insolvenzfest – bei Insolvenz des Erwerbers ändert sich am Nießbrauchrecht nichts.
Wohnrecht:
- Es ist auf ein Nutzungsrecht beschränkt (gem. § 1093 BGB)
- Es endet bei Auszug aus der Immobilie
- Es ist nicht insolvenzfest – im Versteigerungsfall wird der Wert des restlichen Wohnrechts ermittelt und an den Wohnrechtbegünstigten ausbezahlt. Anschließend muss dieser die Immobilie verlassen.
Sie erhalten den vollen Marktwert der Immobilie aufgeteilt in zwei Leistungen: Eine Einmalzahlung und zusätzlich das lebenslange unentgeltliche Nutzungsrecht.
Sie haben zwei Optionen: Sie erhalten lebenslang die marktübliche Miete oder eine weitere Einmalzahlung.
Die Zuständigkeit wird individuell geregelt.
Sie erhalten eine monatliche Leibrentenzahlung und das unentgeltliche Wohnrecht.
- Risiko: Ausfall der monatlichen Leibrentenzahlung bei Insolvenz
- Bei vorzeitigem Ableben großer Vermögensverlust
- Leibrente ist nicht steuerfrei
- Anrechnung der Leibrente bei der Witwenrente
Darunter ist der Verkauf der Immobilie an einen Kapitalanleger zu verstehen, der mit Ihnen einen Mietvertrag abschließt.
Ja, wenn Sie beabsichtigen nur noch wenige Jahre in Ihrer Immobilie wohnen zu bleiben. Ansonsten ist die Alternative aufgrund steigender Mieten und Inflationsrisiko nicht empfehlenswert.
Teilverkauf bedeutet, dass Sie 10% bis max. 50% Ihrer Immobilie an einen stillen Teilhaber verkaufen.
- Teilverkauf ist nur eine Zwischenlösung
- Im Vergleich zu normalen Bankdarlehen sehr teuer
- Sie sind beim Verkauf auf den neuen Teilhaber angewiesen
- Ab dem Zeitpunkt des Verkaufs fällt ein monatliches Nutzungsentgelt an, das steigen kann
Medien
Bekannt aus















